Ausländerangelegenheiten

In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit beim:

 

Landratsamt Landshut

Veldener Straße 15

84036 Landshut

 

Der Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) dient hier nur als Durchgangsstelle. Das bedeutet, dass beim Einwohnermeldeamt evtl. Anträge und Unterlagen abgegeben werden können, welche dann direkt an das Landratsamt weitergeleitet werden.

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