Voraussetzung für eine Halteerlaubnis von wildlebenden Arten

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten will, bedarf der Erlaubnis der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen in sachlicher und persönlicher Hinsicht zu erfüllen.

 

Der Erlaubnisantrag soll im Regelfall vor der Anschaffung und Haltung des Tieres gestellt werden.

 

 

Persönliche Zuverlässigkeit

Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen. Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf. zur Unzuverlässigkeit.

 

 

Berechtigtes Interesse

Ferner ist das sog. berechtigte Interesse zur Haltung eines solchen gefährlichen Tieres nachzuweisen. Es muss hier schlüssig dargelegt werden, aus welchen Gründen die Haltung eines solchen Tieres erfolgen soll. Das Anführen der sog. reinen Liebhaberei reicht hierzu nicht aus, es müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Begründungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Anträge zur Haltung von Gifttieren mit ihrem hohen Gefahrenpotential für die Allgemeinheit.

 

 

Besondere Haftpflichtversicherung

Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt. Es sollte in der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die Haltung dieses Tieres/ dieser Tiere damit abgedeckt ist. Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden Haftpflichtversicherung.

 

 

Hinweis auf entstehende Kosten für die Erteilung der Halteerlaubnis

Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von € 25 bis € 400 erhoben werden muss.

 

Die Räumlichkeiten, die für die Tierhaltung vorgesehen sind, müssen entsprechend hierfür geeignet sein. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Die Haltung wird im Regelfall vor der endgültigen Erteilung einer Halteerlaubnis durch das staatliche Veterinäramt im Landratsamt Landshut für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft.

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