Überwachung der Kleinkläranlagen - Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen

Überwachung der Kleinkläranlagen

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Überwachung der Kleinkläranlagen alle Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen regelmäßig bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen einzureichen sind. 

 

Wir bitten Sie um Übersendung per Post oder per Email an bauamt@gerzen.de

 

Beachten Sie die Auflagen in Ihren Erlaubnisbescheiden für Ihre Kleinkläranlage.

 

08744 9604 - 982

 

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